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Aufnahmekriterien

1. Grundsatz
Die Aufnahmekriterien dienen dazu, Kindergartenplätze nach festgelegten, objektiven,
verbindlichen und vom Träger der Einrichtung abgestimmten Merkmalen zu vergeben.
 

2. Ablauf bei der Aufnahme eines Kindes
Zuerst erfolgt ein Aufnahmegespräch mit der Leitung der Einrichtung. Die Zusage erfolgt drei Monate vor dem geplanten Aufnahmetermin durch die Leitung.
 

3. Kriterien zu Aufnahme eines Kindes:  


Kleinkindgruppe/Krippe:

  • Kinder aus der Gemeinde Heiligenberg im Alter von 1-3 Jahren 
  • Vorrangig werden Kinder im Alter von 1,5 - 3 Jahren aufgenommen. 
  • Die Aufnahme von Kindern unter 1,5 Jahren erfolgt auf dem Weg einer Einzelentscheidung im Rahmen der gesetzlichen und vereinbarten Regelung durch den Träger der Einrichtung.
  • Die Bestätigung erfolgt 3 Monate vor geplantem Aufnahmedatum
  • Alleinerziehende und Berufstätigkeit beider Eltern werden ebenso berücksichtigt wie soziale und pädagogische Härtefälle.
  • Vorrang haben auch die Kinder, deren Geschwisterkind zurzeit unseren Kindergarten besucht.
  • Bei freien Plätzen können auch Kinder aus anderen Gemeinden aufgenommen werden
  • Es ist uns wichtig, dass die Kinder sich bei uns wohl fühlen und einen sehr engen Kontakt zu der Bezugserzieherin herstellen können.Auf Grund dessen ist die Eingewöhnungszeit zu beachten und einzuhalten.
  • Keine Beitragsermäßigung während der Eingewöhnungsphase.


Kindergarten:

  • Aufgenommen werden Kinder aus der Gemeinde Heiligenberg im Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung. 
  • Die Bestätigung erfolgt 3 Monate vor geplantem Aufnahmedatum.
  • Bei freien Plätzen können auch Kinder aus anderen Gemeinden aufgenommen werden
  • Bei der Vergabe der Kindergartenplätze ist das Alter der Kinder maßgebend. Ältere Kinder werden gegenüber jüngeren bevorzugt.
  • Vorrang haben auch die Kinder, deren Geschwisterkind zurzeit unseren Kindergarten besucht oder aus der Kleinkindgruppe die das 3. Lebensjahr erreicht haben.
  • Abweichend davon werden Kinder bevorzugt, wenn zwingende erzieherische, soziale und familiäre Gründe vorliegen.
  • Die Bestätigung erfolgt 4 Wochen vor geplantem Aufnahmedatum.
  • Anspruch auf eine bestimmte Gruppe besteht nicht.